Erdölaltverträge und Erdgasverträge im ehemaligen Fürstentum Schaumburg-Lippe
(BAEAEV)
Bei den Erdölaltverträgen hat ein Grundeigentümer mit einem Erdölunternehmen einen Vertrag über die Aufsuchung und Förderung von bituminösen Stoffen geschlossen. Der Vertrag musste vor Inkrafttreten der Erdölverordnung 1934 abgeschlossen sein, der Bergbehörde dann fristgerecht angezeigt und von dieser bestätigt werden. Dann behielt der Grundeigentümer das Recht an diesem Bodenschatz und es ging nicht auf den Staat über. Es gelten hier besondere Förderzinsvereinbarungen. Grundlage ist die Erdölverordnung vom 13.12.1934. In den Akten dieser Verträge befinden sich Kartenunterlagen mit diversen Maßstäben.
Das Verfügungsrecht über Erdöl, Erdgas sowie bituminösen Stoffen hat das Land Preußen 1934 den Grundeigentümer entzogen (grundeigener Bodenschatz). In Anbetracht der damals in Preußen bestehenden zahlreichen Verträge zwischen Grundeigentümer und Unternehmen über die Aufsuchung und Gewinnung dieser Mineralien, und da auch bereits Erdöl gefördert wurde, sah sich der Gesetzgeber genötigt, alle vor Inkrafttreten der Erdölverordnung abgeschlossenen Verträge unberührt zu lassen. Sie mussten zur Bestätigung bei der Bergbehörde angezeigt werden.
Erdgasverträge gibt es nur im ehemaligen Fürstentum Schaumburg-Lippe. Die Aufsuchung von Erdöl, mit Ausnahme des Erdgases, wurde in Form eines Bergwerkseigentums 1929 verliehen. Sowohl in dem Berggesetz von 1906 als auch in dem Ergänzungsgesetz von 1956 ist das Erdgas nicht erwähnt worden. Wegen seines gasförmigen Aggregatzustandes kann das Erdgas nicht zu den im § 1 des Schaumburg-Lippeschen Berggesetz genannten Mineralien gerechnet werden. Da aber die dem Staat vorbehaltenen Mineralien aufgezählt worden sind, steht daher die Gewinnung von Erdgas weiterhin im ehemaligen Fürstentum Schaumburg-Lippe den Grundeigentümern zu. Verschiedene Grundeigentümer haben um 1955 mit Unternehmen Verträge zur Gewinnung von Erdgas abgeschlossen.
Informationen zu den Daten
- Bearbeitungsstatus:
Daten werden fortlaufend aktualisiert (onGoing).
- Datum letzte Änderung:
22.06.2020
- Datum der ersten Publikation:
01.09.2011
- Erläuterung zur Datenherkunft:
An Datengrundlagen zu Erdölaltverträgen sind eingegangen:
- Grundlage ist die Erdölverordnung vom 13.12.1934. In den entsprechenden Akten dieser Verträge befinden sich Kartenunterlagen mit diversen Maßstäben.
- Liegenschaftsangaben
- Grundbuchangaben
Die Daten sind nicht öffentlich.
An Datengrundlagen zu Erdölgasverträgen sind folgende Daten aus den vom LBEG erteilten Genehmigungen eingegangen:
Berechtsamsakten des LBEG und GIS-Darstellungen des betroffenen Erdöl- und Erdgasunternehmens.
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Ergänzende Informationen zu den Daten
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digitale Karte in Raster- oder Vektorform (mapDigital)
- Thematik:
Planungsunterlagen, Kataster
(planningCadastre)
- Schlüsselwörter:
NIBIS-Metadaten, opendata, inspireidentifiziert, opendata
- Schlüsselwörter GEMET:
Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
- Thesaurus-Bezeichnung:
GEMET - INSPIRE themes, version 1.0
- Thesaurus-Publikationsdatum:
2008-06-01
- Geometrietyp:
Fläche (surface)
- Koordinatenreferenzsystem:
4647; ETRS89 / UTM zone 32N (zE-N)
(Europäisches Terrestrisches Referenzsystem von 1989 / Universale Transversale Mercatorabbildung Zone 32N)
- Höhenbezugssystem:
DE_DHHN92_NH
- Bezugsebene:
Datenbestand (dataset )
- Sprache:
ger
- Zeichensatz:
utf8
Anwendungs- und Zugriffseinschränkungen, Sicherheitseinstufung
- Sicherheitseinstufung:
unbeschränkt (unclassified)
- Anwendungseinschränkungen:
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen.
Inhaltliche Informationen (automatisch ermittelt)
- Anzahl Datensätze/Features:
keine Angabe
- Räumliche Darstellungsart(en):
vector
- östliche Länge:
6.5475
bis
11.7416
- nördlicher Breite:
51.225
bis
53.9343
Über diese Datenbeschreibung
- Metadatenstandard:
Standard
ISO 19115
,
Version
ISO 19115:2003/Cor. 1:2006 (E)
- Metadaten-Stand:
10.12.2024
- Metadaten-Sprache:
ger
- Metadaten-Zeichensatz:
utf8
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