Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie für Erdwärmesonden (bis 200 m Tiefe) in Niedersachsen 1 : 500 000
(GTNB500)
Die Karte "Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie - Erdwärmesonden" zeigt für die Erdwärmenutzung durch Erdwärmesonden eine Klassifikation in drei Flächenkategorien
• keine Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt,
• Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt,
• Erdwärmenutzung unzulässig.
Diese Einteilung wurde gemäß dem im Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" beschriebenen Zulassungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Erdwärmesonden erstellt. Sie beinhaltet ausdrücklich keine Angaben zur technischen Erschließungsmöglichkeit von Erdwärme. Die Karte basiert auf den für das Land Niedersachsen verfügbaren Informationen zu allen Themen, die in der Legende zusammenfassend beschrieben sind und gilt für Bohrungen bis 200 m Tiefe. Die zuständige Untere Wasserbehörde prüft in den Gebieten, in denen beim LBEG Einschränkungsgründe bekannt sind, und in den Gebieten, in denen beim LBEG keine Einschränkungsgründe bekannt sind, anhand der erforderlichen Anzeige bzw. des Antrages und der Standortbedingungen, ob die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage erfüllt sind.
- In Gebieten, in denen dem LBEG keine Einschränkungen bekannt sind, prüft die Untere Wasserbehörde, ob ihr für den Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1a) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen.
- In Gebieten, in denen dem LBEG Einschränkungen bekannt sind, (siehe Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“, Standortfaktoren Kapitel 6) prüft die Untere Wasserbehörde zunächst, ob die angegebenen Einschränkungsgründe für das geplante Erdwärmevorhaben relevant sind oder am Standort nicht zutreffen, z. B. weil der Einschränkungsgrund in einer größeren Tiefe auftritt und die geplante Erdwärmeanlage diese Tiefe nicht erreicht. Sollte es am geplanten Standort durch diese Einschränkungsgründe keine Betroffenheit geben, prüft die Untere Wasserbehörde, ob am Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind auch hier keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1a) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen.
Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet.
- In den unzulässigen Gebieten ist aufgrund der Nähe zu Wassergewinnungsanlagen die Nutzung von Erdwärme verboten. In diesen Gebieten wird in der Regel die Durchführung eines Erdwärmevorhabens durch die Untere Wasserbehörde abgelehnt.
Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet.
Sofern eine sichere Zuordnung eines Standortes auf der Basis der Karte nicht möglich ist oder es lokal sonstige Hinweise auf Bedingungen gibt, die die Nutzung oberflächennaher Erdwärme beeinflussen, gibt die Untere Wasserbehörde oder ggf. das LBEG auf Anfrage Hilfestellung.
Die Daten dienen einer ersten Einschätzung zu den Nutzungsbedingungen für Erdwärmesonden und ersetzen nicht die konkrete Überprüfung im Rahmen des Anlagenbaus anhand der örtlich angetroffenen Verhältnisse. Weitere Informationen zu rechtlichen und technischen Grundlagen sind im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ (GeoBerichte 24) zu finden.
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Informations about data
- Editing state:
Erfassung bzw. Erstellung der Daten ist abgeschlossen (completed).
- Date of last change:
25.09.2024
- Date of last publication:
01.01.2006
- Date of creation:
01.01.2006
- Information about data origin:
An Datengrundlagen sind eingegangen:
- Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiete,
- Trinkwasserschutzgebiete im Verfahren,
- Vorranggebiete Trinkwassergewinnung gem. LROP, in denen zurzeit noch keine Grundwasserentnahme erfolgt,
- Gefährdungsbereiche durch artesische Grundwasserverhältnisse,
- Gefährdungsbereiche durch Erdfälle,
- Gefährdungsbereiche durch Bergbau und Kohlenwasserstoff-Lagerstätten/-Speicher,
- Gebiete mit hochliegenden Salzstrukturen (z.B. Salzstöcke),
- Gefährdungsbereiche durch Sulfatgesteinsverbreitung,
- Gebiete mit ausgeprägtem Grundwasser-Stockwerksbau,
- Gebiete mit versalzenem Grundwasser
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To access the data online you can use the following applications/services:
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Common informations (order proccess, product choise, prices):
NIBIS-Preisliste, AGB, Vergütungsverzeichnis für Leistungen des LBEG, Bestellhinweise (https://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=613&article_id=905&_psmand=4); Produktkatalog des LBEG (https://www.lbeg.niedersachsen.de/download/1238)
Data formats
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(
Version:
inapplicable)
- JPEG
(
Version:
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- PDF
(
Version:
inapplicable)
- TIFF
(
Version:
inapplicable)
Data medium
- CD-ROM (cdRom)
- Ausdruck (hardcopy)
- DVD (dvd)
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Additional information about the data
- Format of data:
digitale Karte in Raster- oder Vektorform (mapDigital)
- Topic:
Wirtschaft
(economy)
- Key words:
NIBIS-Metadaten, inspireidentifiziert, sgd_Geothermie
- Key words GEMET:
Energy resources
- Thesaurus name:
GEMET - INSPIRE themes, version 1.0
- Thesaurus date of puplication:
2008-06-01
- Geometry type:
Fläche (surface)
- Scale:
1:500000
- Coordinate system:
4647; ETRS89 / UTM zone 32N (zE-N)
(Europäisches Terrestrisches Referenzsystem von 1989 / Universale Transversale Mercatorabbildung Zone 32N)
- Altitude reference system:
DE_DHHN92_NH
- Reference layer:
Datenbestand (dataset )
- Language:
ger
- Character set:
utf8
Access- and security restrictions
- Security classification:
unbeschränkt (unclassified)
- Access restriction:
Urheberrecht (copyright)
- Restriction of application:
Allgemeine Geschäftsbedingungen -AGB- des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und die Anlage Vergütungsverzeichnis für Leistungen des LBEG
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11.7416
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ISO 19115
,
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ISO 19115:2003/Cor. 1:2006 (E)
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05.09.2022
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ger
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