Bergwerkseigentum
(BABWE)
Das Bergwerkseigentum gewährt einer Person oder Firma das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist beim Grundbuchamt in das Berggrundbuch eingetragen.
Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht.
Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligung als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
Die Themenkarte „Bergwerkseigentum“ zeige das aktuell vom LBEG vergebene Bergwerkseigentum.
Informationen zu den Daten
- Bearbeitungsstatus:
Daten werden fortlaufend aktualisiert (onGoing).
- Datum letzte Änderung:
25.01.2023
- Datum der ersten Publikation:
01.01.2007
- Erläuterung zur Datenherkunft:
In die Karten gehen folgende Daten aus den vom LBEG erteilten Genehmigungen ein:
- Angabe des Bodenschatzes
- Benennung des Bergwerksfeldes
- Angabe der Feldgröße (in km²)
- räumliche Abgrenzung des Feldes
- Verweis auf die Berechtsamsakte
- Angabe des aktuellen Rechtsinhabers
- Laufzeit der Berechtigung
Datenkontakt
Fon:
+49 5323 9612-209
Fax:
+49 511 643-534209
Onlinezugriff auf die Daten
Für den Onlinezugriff auf diese Daten stehen folgende Anwendungen/Dienste bereit:
Vertriebsinformationen
Allgemeine Informationen (Bestellhinweise, AGB, Vergütungsverzeichnis für Leistungen des LBEG, Produktkatalog, Preisliste) finden Sie unter:
Kostenfreier Download über den NIBIS-Kartenserver oder Kosten über den Datenvertrieb des LBEG entsprechend der Gebührenordnung
Vertriebskontakt
Fon:
+49 511 643-3354
Fax:
+49 511 643-533354
Ergänzende Informationen zu den Daten
- Format der Daten:
digitale Karte in Raster- oder Vektorform (mapDigital)
- Thematik:
Planungsunterlagen, Kataster
(planningCadastre)
- Schlüsselwörter:
NIBIS-Metadaten, opendata, inspireidentifiziert, opendata
- Schlüsselwörter GEMET:
Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
- Thesaurus-Bezeichnung:
GEMET - INSPIRE themes, version 1.0
- Thesaurus-Publikationsdatum:
2008-06-01
- Geometrietyp:
Fläche (surface)
- Koordinatenreferenzsystem:
4647; ETRS89 / UTM zone 32N (zE-N)
(Europäisches Terrestrisches Referenzsystem von 1989 / Universale Transversale Mercatorabbildung Zone 32N)
- Höhenbezugssystem:
DE_DHHN92_NH
- Bezugsebene:
Datenbestand (dataset )
- Sprache:
ger
- Zeichensatz:
utf8
Anwendungs- und Zugriffseinschränkungen, Sicherheitseinstufung
- Sicherheitseinstufung:
unbeschränkt (unclassified)
- Anwendungseinschränkungen:
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen.
Inhaltliche Informationen (automatisch ermittelt)
- Anzahl Datensätze/Features:
759
- Räumliche Darstellungsart(en):
vector
- östliche Länge:
2.5414
bis
12.1337
- nördlicher Breite:
51.1114
bis
56.0806
Über diese Datenbeschreibung
- Metadatenstandard:
Standard
ISO 19115
,
Version
ISO 19115:2003/Cor. 1:2006 (E)
- Metadaten-Stand:
10.12.2024
- Metadaten-Sprache:
ger
- Metadaten-Zeichensatz:
utf8
Metadatenkontakt