Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie für Erdwärmekollektoren (bis 5 m Tiefe) in Niedersachsen 1 : 500 000
(GTNBK500)
Die Karte "Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie - Erdwärmekollektoren" zeigt für die Erdwärmenutzung durch Erdwärmekollektoren eine Klassifikation in drei Flächenkategorien
• keine Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt,
• Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt,
• Erdwärmenutzung unzulässig.
Diese Einteilung wurde gemäß dem im Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" beschriebenen Zulassungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Erdwärmekollektoren erstellt. Sie beinhaltet ausdrücklich keine Angaben zur technischen Erschließungsmöglichkeit von Erdwärme. Die Karte basiert auf den für das Land Niedersachsen verfügbaren Informationen zu allen Themen, die in der Legende zusammenfassend beschrieben sind und gilt für Erdwärmekollektoren, die per Definition bis 5 m Tiefe in den Untergrund eingreifen. Die zuständige Untere Wasserbehörde prüft in den Gebieten, in denen beim LBEG Einschränkungsgründe bekannt sind, und in den Gebieten, in denen beim LBEG keine Einschränkungsgründe bekannt sind, anhand der erforderlichen Anzeige bzw. des Antrages und der Standortbedingungen, ob die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Erdwärmekollektoranlage erfüllt sind.
- In Gebieten, in denen dem LBEG keine Einschränkungen bekannt sind, prüft die Untere Wasserbehörde, ob ihr für den Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1b) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen.
- In Gebieten, in denen dem LBEG Einschränkungen bekannt sind, (siehe Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“, Standortfaktoren Kapitel 6) prüft die Untere Wasserbehörde zunächst, ob die angegebenen Einschränkungsgründe für das geplante Erdwärmevorhaben relevant sind oder am Standort nicht zutreffen, z. B. weil der Einschränkungsgrund in einer größeren Tiefe auftritt und die geplante Erdwärmeanlage diese Tiefe nicht erreicht. Sollte es am geplanten Standort durch diese Einschränkungsgründe keine Betroffenheit geben, prüft die Untere Wasserbehörde, ob am Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind auch hier keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme ( Anhang 1b) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen. Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet.
- In den unzulässigen Gebieten ist aufgrund der Nähe zu Wassergewinnungsanlagen die Nutzung von Erdwärme verboten. In diesen Gebieten wird in der Regel die Durchführung eines Erdwärmevorhabens durch die Untere Wasserbehörde abgelehnt.
Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet.
Sofern eine sichere Zuordnung eines Standortes auf der Basis der Karte nicht möglich ist oder es lokal sonstige Hinweise auf Bedingungen gibt, die die Nutzung oberflächennaher Erdwärme beeinflussen, gibt die Untere Wasserbehörde oder ggf. das LBEG auf Anfrage Hilfestellung.
Die Daten dienen einer ersten Einschätzung zu den Nutzungsbedingungen für Erdwärmekollektoren und ersetzen nicht die konkrete Überprüfung im Rahmen des Anlagenbaus anhand der örtlich angetroffenen Verhältnisse. Weitere Informationen zu rechtlichen und technischen Grundlagen sind im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ (GeoBerichte 24) zu finden.
Informationen zu den Daten
- Bearbeitungsstatus:
Daten werden fortlaufend aktualisiert (onGoing).
- Datum letzte Änderung:
09.05.2023
- Datum der ersten Publikation:
01.09.2022
- Datum der Erstellung:
01.09.2022
- Erläuterung zur Datenherkunft:
Als Datengrundlagen sind eingegangen:
- Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiete (Schutzzone 1, 2 oder A, 3, 4, 5, 6, B, D oder keine Angabe)
- Trinkwasserschutzgebiete im Verfahren
- Vorranggebiete Trinkwassergewinnung gem. LROP
- Gefährdungsbereiche durch Erdfälle
- Gefährdungsbereiche durch Bergbautätigkeiten
- Geringer Grundwasserflurabstand
Datenkontakt
Fon:
+49 511 643-3499
Fax:
+49 511 643-533499
Onlinezugriff auf die Daten
Für den Onlinezugriff auf diese Daten stehen folgende Anwendungen/Dienste bereit:
Vertriebsinformationen
Allgemeine Informationen (Bestellhinweise, AGB, Vergütungsverzeichnis für Leistungen des LBEG, Produktkatalog, Preisliste) finden Sie unter:
Kostenfreier Download über den NIBIS-Kartenserver oder Kosten über den Datenvertrieb des LBEG entsprechend der Gebührenordnung
Datenformate
- ArcGIS-Shapefile
(
Version:
unknown)
- JPEG
(
Version:
unknown)
- PDF
(
Version:
unknown)
- TIFF
(
Version:
unknown)
Datenträger
- CD-ROM (cdRom)
- Ausdruck (hardcopy)
- DVD (dvd)
Vertriebskontakt
Fon:
+49 511 643-3354
Fax:
+49 511 643-533354
Ergänzende Informationen zu den Daten
- Format der Daten:
digitale Karte in Raster- oder Vektorform (mapDigital)
- Thematik:
Wirtschaft
(economy)
- Schlüsselwörter:
NIBIS-Metadaten, opendata, inspireidentifiziert, sgd_Geothermie
- Schlüsselwörter GEMET:
Energiequellen
- Thesaurus-Bezeichnung:
GEMET - INSPIRE themes, version 1.0
- Thesaurus-Publikationsdatum:
2008-06-01
- Geometrietyp:
Fläche (surface)
- Maßstab:
1:500000
- Koordinatenreferenzsystem:
4647; ETRS89 / UTM zone 32N (zE-N)
(Europäisches Terrestrisches Referenzsystem von 1989 / Universale Transversale Mercatorabbildung Zone 32N)
- Höhenbezugssystem:
DE_DHHN92_NH
- Bezugsebene:
Datenbestand (dataset )
- Sprache:
ger
- Zeichensatz:
utf8
Anwendungs- und Zugriffseinschränkungen, Sicherheitseinstufung
- Sicherheitseinstufung:
unbeschränkt (unclassified)
- Anwendungseinschränkungen:
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen.
Inhaltliche Informationen (automatisch ermittelt)
- Anzahl Datensätze/Features:
keine Angabe
- Räumliche Darstellungsart(en):
vector
- östliche Länge:
6.5475
bis
11.7416
- nördlicher Breite:
51.225
bis
53.9343
Über diese Datenbeschreibung
- Metadatenstandard:
Standard
ISO 19115
,
Version
ISO 19115:2003/Cor. 1:2006 (E)
- Metadaten-Stand:
10.12.2024
- Metadaten-Sprache:
ger
- Metadaten-Zeichensatz:
utf8
Metadatenkontakt