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  • Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß § 16, Anlage 3 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Feldblockebene für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Die Berechnung der potenziellen Wassererosionsgefährdung erfolgt auf Rasterebene durch Multiplikation von Bodenerodierbarkeitsfaktor, Regenfaktor und Hangneigung sowie unter Annahme eines pauschalen Hangneigungsfaktors. Die Einstufung des Feldblocks in eine Erosionsgefährdungsklasse erfolgt über die Bildung des arithmetischen Mittelwertes aller mit ihrem Mittelpunkt in dem Feldblock liegenden Rasterzellen. Aufgrund von EU-Vorgaben (Grundanforderung an die Betriebsführung (GAB) der GAP-Konditionalitäten-Verordnung) müssen alle landwirtschaftlichen Flächen (Feldblöcke) in Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt bundesweit einheitlich auf den vorhandenen Regelwerken DIN 19706 für Winderosion und 19708 für Wassererosion. Die Kriterien der Konditionalitäten-Stufen (KStufen) wurden so gewählt, dass Maßnahmen nur für sehr hoch gefährdete Flächen (Feldblöcke) vorgeschrieben werden. Für Wassererosion werden zwei Gefährdungsklassen (KWasser1 und KWasser2) und für Winderosion wird eine Gefährdungsklasse (KWind) ausgewiesen.

  • Die Auswertung Nutzbare Feldkapazität im ersten Bodenmeter beschreibt die Menge an Wasser, die ein Boden bis in eine Tiefe von 1 m unter Geländeoberkante gegen die Schwerkraft pflanzenverfügbar speichern kann. Bei der Berechnung der nutzbare Feldkapazität wird das sogenannte Totwasser, das nicht durch Pflanzen dem Boden entzogen werden kann, von der Feldkapazität abgezogen. Die Auswertung basiert auf der übersetzten Bodenschätzung im Maßstab 1:5.000 und liegt für landwirtschaftliche genutzte Flächen in Niedersachsen vor. Angaben aus Bodenkarten können aufgrund der Heterogenität der Böden detaillierte Standortuntersuchungen nicht ersetzen. Der Kennwert kann zur allgemeinen Charakterisierung der Standortqualität und für weitere bodenwasserhaushaltliche Untersuchungen genutzt werden.

  • Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf >= 30 % (mit einer Toleranz von 1 %) der Feldblockfläche befinden.

  • Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts für Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gemäß GLÖZ 5 GAPKondV § 16 „Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion“. In dieser Karte sind die Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts nach Bodenkundlicher Kartieranleitung 5. Auflage (KA5) für die Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 dargestellt. Basis für Niedersachsen sind die übersetzten Bodenschätzungsdaten 2018. Bereiche ohne Bodenschätzung sind durch die Bodenkarte 1:50.000 (BK50) aufgefüllt. Für Bremen werden die Bodendaten aus der Bodenschätzung und der Bodenübersichtskarte 1:50.000 (BÜK50) zu Grunde gelegt. Für Hamburg stammen die Bodendaten aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200). Diese Karte gilt als Hinweiskarte für eine Ausnahme vom Pflugverbot über Winter für wassererosionsgefährdete Flächen (GLÖZ 5, KWasser1 und KWasser2) und ist geregelt in § 3 der niedersächsischen Erosionsschutzverordnung. Rechtsgrundlage: Nach den Abweichenden Anforderungen (§ 3 Abs. 3) der niedersächsischen Verordnung über erosionsgefährdete landwirtschaftliche Flächen, die am 15. Februar 2024 in Kraft getreten ist. (3) Auf Ackerflächen, die der Erosionsgefährdungsklasse KWasser1 oder KWasser2 zugehören und auf denen der Oberboden einen Tongehalt von mehr als 25 Prozent hat, ist das Pflügen abweichend von § 16 Abs. 2 und 3 Sätze 1, 2 und 4 GAPKondV zulässig, wenn 1. die Pflugfurche nach dem 15. Februar weiter bearbeitet wird und 2. unmittelbar danach mit einem Reihenabstand von weniger als 45 cm Sommergetreide, Körnerleguminosen, Sommerraps, Feldfutter, Zuckerrüben oder Mais angebaut werden oder Grünland angelegt wird. Um diese "Abweichende Anforderung" zu erfüllen, müssen alle Bodenareale auf dem jeweiligen Ackerschlag einen Tongehalt von mehr als 25 % aufweisen. Für eine erste Einschätzung, ob diese Bedingung auf einem Ackerschlag erfüllt ist, sind in der abgebildeten Karte die Flächen der Bodenschätzung bzw. der BK50 nach dem Tongehalt des obersten Mineralbodenhorizonts für alle KWasser1 und KWasser2 eingestuften Feldblöcke in Niedersachsen dargestellt. Bei der Bodenart Lu (schluffiger Lehm) mit Tongehalten zwischen 17-30 %, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Tongehalt im betreffenden Bodenareal über 25 % liegt.

  • Die Auswertung Erodierbarkeit der Böden – K-Faktor der ABAG bewertet die Anfälligkeit der Böden gegenüber Bodenerosion durch Wasser. Der K-Faktor beschreibt wie stark ein Boden allein aufgrund seiner spezifischen bodenkundlichen Merkmale von Wassererosion betroffen sein kann. Der K-Faktor wird gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG, DIN 19708) auf Basis der Feinbodenart, des Humusgehalt und des Skelettgehalt abgeleitet. Die Auswertung der Erodierbarkeit der erfolgt für die Oberböden der Grablöcher der übersetzten Bodenschätzung im Maßstab 1:5.000 (BS5) und liegt für die landwirtschaftlich genutzten Böden in Niedersachsen vor. Aufgrund des Maßstabes kann es zu Einschränkung der Aussagekraft der Auswertung kommen, da Böden räumlich teilweise stark heterogen sein können. Die Daten können zur allgemeinen Information zur Erodierbarkeit der Böden genutzt werden oder zur mit weiteren Daten zur Abschätzung der Bodenerosionsgefährdung verwendet werden.

  • Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind gemäß § 16, Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Feldblockebene für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Die potenzielle Winderosionsgefährdung wird auf Rasterebene auf Basis der Bodenerodierbarkeit, der Windgeschwindigkeit und –richtung sowie unter Berücksichtigung von Windschutzelementen (Windhindernisse) ermittelt. Ein Feldblock wird insgesamt in die Winderosionsgefährdungsklasse „KWind“ eingestuft, wenn sich aus dem Median, also für mehr als die Hälfte der Rasterzellen, die mit ihrem Mittelpunkt innerhalb des Feldblocks liegen, die Klasse „KWind“ errechnet. Aufgrund von EU-Vorgaben (Grundanforderung an die Betriebsführung (GAB) der GAP-Konditionalitäten-Verordnung) müssen alle landwirtschaftlichen Flächen (Feldblöcke) in Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt bundesweit einheitlich auf den vorhandenen Regelwerken DIN 19706 für Winderosion und 19708 für Wassererosion. Die Kriterien der Konditionalitäten-Stufen (KStufen) wurden so gewählt, dass Maßnahmen nur für sehr hoch gefährdete Flächen (Feldblöcke) vorgeschrieben werden. Für Wassererosion werden zwei Gefährdungsklassen (KWasser1 und KWasser2) und für Winderosion wird eine Gefährdungsklasse (KWind) ausgewiesen.

  • In dieser Karte sind natürliche Tiefenlinien bzw. potenzielle oberirdische Hauptabflussbahnen (Fliessakkumulation) auf erosionsgefährdeten landwirtschaftlich genutzten Flächen dargestellt. Diese landesweite Übersicht gilt als Hinweiskarte für mögliche linienhafte Bodenabträge in natürlichen Tiefenlinien und wurde auf Basis des DGM5 (12,5 m), der potenziellen Wassererosionsgefährdungskarte auf Rasterebene sowie der aktuellen Feldblöcke 2023 erstellt.

  • Mit der Bodenzahl (Bodenpunkte) für Ackerschätzung und der Grünlandgrundzahl für Grünlandschätzung wird die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden geschätzt. Die Einstufung des Bodens in Wertzahlen basiert auf dem Acker- bzw. Grünlandschätzungsrahmen der Bodenschätzung. Die hier in 19 Klassen dargestellten Bodenzahlen bzw. Grünlandgrundzahlen sind ein Bestandteil des Klassenzeichens. Mit Zu- und Abschlägen bei der Festlegung von Bodenzahl bzw. Grünlandgrundzahl werden außerdem Unterschiede in der Ertragsfähigkeit berücksichtigt, die auf Klima- und Wasserverhältnisse, Geländegestalt oder Steingehalt und andere Faktoren zurückzuführen sind. Diese werden mit der Ackerzahl bzw. Grünlandzahl berücksichtigt. Je höher die Wertzahl, umso höher ist die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens. Die Arealgrenzen entsprechen denen der Schätzungskarte der Bodenschätzung (Klassenzeichenkarte).

  • Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser gemäß § 16, Anlage 3 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Rasterebene im 10 m Raster für das Bundesland Niedersachsen. Die Berechnung der potenziellen Wassererosionsgefährdung erfolgt in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit – Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, 2022) auf Rasterebene im 10 m Raster durch Multiplikation von - Bodenerodierbarkeitsfaktor (K-Faktor) nach Gleichung 3 bis Gleichung 10. Bodenart, Humusgehalt und Skelettanteil des Oberbodens stammen aus der amtlichen Bodenschätzung 2018 und der Bodenkarte 1:50.000 (BK50), - Regenfaktor (R-Faktor) gem. Nummer 4.2 aus der vom DWD bereitgestellten Karte der R-Faktoren für das Zentraljahr 2021, - Hangneigungsfaktor (S-Faktor) gemäß Anhang D auf Basis des DGM1 (10 m Interpolation) sowie einem pauschalen Hangneigungsfaktors 2 für eine Standardhanglänge von ca. 100 m. Für jede Rasterzelle wird eine potenzielle Wassererosionsgefährdung ermittelt.