WMSErlaubnisseDie Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht.
Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.NIBIS-MetadateninspireidentifiziertArea management/restriction/regulation zones and reporting unitsplanningCadastreinfoMapAccessServiceLandesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)postalStilleweg 2HannoverNiedersachsen30655Deutschland+49 (0)511-643-0metadaten@lbeg.niedersachsen.denonenone50005000text/xmlapplication/vnd.ogc.wms_xmlimage/pngimage/png32image/png24image/png;mode=32bitimage/png;mode=24bitimage/jpegtext/htmltext/plaintext/html;fragmenttext/html;cardoapplication/vnd.ogc.se_xmlXML<_ExtendedCapabilities xsi:type="idu:WmsExtendedCapabilities_Type">3.9.6.586246.3.2.38truetruetruehttps://nibis.lbeg.de/net3/public/ogc.ashx?Service=IKX&RenderHint=TargetISOWMS&nodeId=91gergerL50ErlaubnisseDie Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht.
Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.inspireidentifiziertBewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und BerichterstattungseinheitenNIBIS-MetadatenCRS:84EPSG:3038EPSG:3039EPSG:3040EPSG:3041EPSG:3042EPSG:3043EPSG:3044EPSG:3045EPSG:3046EPSG:3047EPSG:3857EPSG:4258EPSG:4314EPSG:4326EPSG:4647EPSG:5649EPSG:5650EPSG:25832EPSG:31466EPSG:31467EPSG:31468EPSG:31469EPSG:32631EPSG:32632EPSG:326332.5413875812.1337217151.1113833756.08055371https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.land.lbeg/36664737-0442-464a-bb1c-bdcd66d35ec7text/xml